Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten verbindlich für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die durch die Feenstaub Entertainment Eventfotografie (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erbracht werden. Sie bilden die maßgebliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und seinen Kunden – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Diese AGB finden Anwendung, ganz gleich ob die Leistungen direkt vor Ort, online über die Webseite oder auf einem anderen geeigneten Weg erbracht werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen ausdrücklich und vollumfänglich an.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche rechtlich relevanten Informationen, Vereinbarungen und die gesamte Kommunikation erfolgen daher grundsätzlich in deutscher Sprache. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden vom Anbieter nicht anerkannt.

1. Vertragsinhalt, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

1.1 Leistungsangebot und Buchungsmöglichkeiten
Der Anbieter stellt auf seiner Website ein umfassendes Leistungsangebot im Bereich der Fotografie bereit. Dieses umfasst insbesondere die Buchung von privaten und gewerblichen Fotoshootings sowie den Erwerb hochauflösender digitaler Bilddateien. Darüber hinaus können Kunden hochwertige Fotoabzüge, individuell gestaltbare Fotoprodukte, Geschenkgutscheine sowie Tickets für exklusive Fotoevents erwerben.

Die Präsentation der Produkte und Dienstleistungen auf der Website dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Buchung erfolgt über ein benutzerfreundliches Online-System, das eine zügige und unkomplizierte Abwicklung ermöglicht.

1.2 Vertragsabschluss und Preisangaben
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Auftrag des Kunden durch eine gesonderte Bestätigungs-E-Mail oder durch Versendung der bestellten Ware annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde an sein abgegebenes Angebot gebunden.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, offensichtlich fehlerhafte Preisangaben auf der Website zu berichtigen. Führt eine solche Korrektur zu einer Preisänderung, wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält das Recht, sein Angebot kostenfrei zu widerrufen. Sämtliche auf der Website genannten Preise und Inhalte sind daher unverbindlich und können jederzeit angepasst werden. Diese Regelung dient der Transparenz sowie der rechtlichen Absicherung beider Vertragsparteien und gewährleistet Klarheit im Buchungsprozess.

1.3 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für den jeweils aktuellen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

1.4 Vertragsverhältnis
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen ihm und dem Anbieter zustande kommen.

2. Preise, Zahlungsarten und Verjährung

2.1 Preise und Umsatzsteuerbefreiung
Alle Lieferungen und fotografischen Dienstleistungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen des Anbieters. Sämtliche Preise sind in Euro (EUR) angegeben. Der Anbieter ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

2.2 Zahlungsarten für Fotoprodukte und Shootings
Je nach Produktart sowie unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

» PayPal Plus (PayPal-Konto, Lastschrift, Kreditkarte)
» Klarna (Sofort bezahlen, Später bezahlen, Ratenzahlung)
» Banküberweisung

Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen.

2.3 Zahlungsfristen und Mahnverfahren
Eine Zahlung gilt als erfolgt, sobald der vollständige Betrag beim Anbieter oder einem von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen eingegangen ist. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Im Verzugsfall können Mahngebühren erhoben werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, kann der Anbieter ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

2.4 Verjährung von im Voraus bezahlten, nicht in Anspruch genommenen Fotoshootings ohne Terminbindung
Im Voraus bezahlte Fotoshootings oder Fotoworkshops ohne festen Termin unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kauf erfolgt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist einen Termin zu vereinbaren und die Leistung in Anspruch zu nehmen. Erfolgt innerhalb der Verjährungsfrist keine Terminvereinbarung, verfällt der Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesem Fall nicht. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Einlösung aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage verfügbare Termine zur Verfügung; ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht.

3. Fotografenstunden, Wartezeiten und Paketbedingungen

3.1 Abrechnung von Warte- und Fahrzeiten
Alle Wartezeiten sowie Fahrzeiten des Fotografen innerhalb des vereinbarten Buchungszeitraums gelten als vollwertige Arbeitszeit und werden gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Dies gilt insbesondere für On‑Location‑Fotoshootings sowie vergleichbare Einsätze außerhalb des Studios.

3.2 Nutzung der Inklusivstunden im Fotoshooting‑Paket
Die im jeweiligen Fotoshooting‑Paket enthaltenen Inklusivstunden sind einheitlich zu nutzen und können, falls nicht anders vereinbart, weder auf unterschiedliche Tageszeiten verteilt noch auf mehrere Termine an verschiedenen Tagen aufgesplittet werden.

4. Ticketbedingungen für Fotoshootings und Fotoworkshops

4.1 Gültigkeit von Tickets
Jedes Ticket ist ausschließlich für das auf dem Ticket angegebene Datum sowie die dort ausgewiesene Uhrzeit gültig. Eine Teilnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

4.2 Ticketberechtigung für eine Person
Ein Ticket berechtigt ausschließlich eine Person zur Teilnahme am gebuchten Event. Eine Nutzung durch mehrere Personen oder eine gruppenweise Teilnahme ist ausgeschlossen.

4.3 Nichtübertragbarkeit von Tickets
Tickets sind personengebunden, nicht übertragbar und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veräußert werden. Die Teilnahme ist ausschließlich der auf dem Ticket registrierten Person vorbehalten.

4.4 Verfall bei Verspätung oder Nichterscheinen
Erscheint der Kunde nicht rechtzeitig oder bleibt er dem vereinbarten Termin vollständig fern, verfällt das Ticket ersatzlos. Eine Rückerstattung des Ticketpreises – auch teilweise – sowie eine Umbuchung auf einen anderen Termin sind ausgeschlossen.

5. Gutscheinbedingungen für Fotoshootings und Fotoworkshops

5.1 Gültigkeit und Verjährung von Gutscheinen
Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, sofern auf dem Gutschein kein konkretes Ablaufdatum angegeben ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

5.2 Übertragbarkeit von Gutscheinen
Gutscheine sind übertragbar und können an andere Personen weitergegeben werden. Eine vorherige Zustimmung des Anbieters ist hierfür nicht erforderlich.

5.3 Terminvereinbarung innerhalb der Gültigkeitsdauer
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Anbieters; bereits ausgebuchte Zeiträume können nicht berücksichtigt werden.

5.4 Ausschluss bestimmter Feiertage
Gutscheine können an bundeseinheitlichen sowie länderspezifischen Feiertagen nicht eingelöst werden. Gleiches gilt für Halloween, Heiligabend und Silvester.

5.5 Leistungsumfang und Zusatzkosten
Der Gutschein berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme der beim Kauf enthaltenen Inklusivleistungen. Darüberhinausgehende Zusatzleistungen oder anfallende Nebenkosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht gesondert berechnet.

5.6 Keine Barauszahlung
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes – auch teilweise – ist ausgeschlossen. Der Gutschein kann ausschließlich für die angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden.

5.7 Verfall nach Ablauf der Gültigkeit
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein ersatzlos und kann nicht mehr eingelöst werden. Eine Rückerstattung des Gutscheinwertes – auch anteilig – ist ausgeschlossen.

6. Stornierung von Fotoshootings und Erstattungspflichten

6.1 Stornokosten bei Terminabsage durch den Kunden
Bei einer Stornierung des gebuchten Fotoshootings fallen Stornogebühren an. Diese sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Stornogebühren bleibt der ursprüngliche Vertrag unverändert bestehen. Für die Einhaltung von Fristen, insbesondere solcher, die zu einer Erhöhung der Stornogebühren führen, ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich.

6.2 Höhe des Ausfallhonorars
Bei einer Stornierung fallen folgende Ausfallhonorare an:

» bis 90 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Honorars
» bis 60 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
» bis 10 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
» weniger als 10 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

6.3 Verrechnung geleisteter Anzahlung
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das fällige Ausfallhonorar angerechnet. Ein Anspruch auf Rückerstattung darüberhinausgehender Beträge besteht nicht.

6.4 Nachweis höherer oder geringerer Schadenshöhe
Dem Anbieter bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden oder Vergütungsausfall nachzuweisen, insbesondere bei kurzfristigen Absagen oder ausgefallenen Buchungen. Ebenso steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Erstattung vorbereitungsbedingter Auslagen
Der Kunde ist verpflichtet, solche Kosten und Auslagen zu übernehmen, die aufgrund der Stornierung nicht mehr rückgängig zu machen sind – beispielsweise für Requisiten, Location‑Mieten oder sonstige vorbereitende Maßnahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Kunden vorab schriftlich auf diese zusätzlichen Kosten hingewiesen hat.

7. Krankheit und Nichterscheinen des Kunden

7.1 Krankheitsbedingte Absage
Wird der Kunde oder eine für die Durchführung des Fotoshootings wesentliche Person krankheitsbedingt an der Wahrnehmung des vereinbarten Termins gehindert, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, zu informieren. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Für die Umbuchung wird eine gesonderte Umbuchungsgebühr erhoben.

7.2 Nachweis der Krankheit
Der Anbieter ist berechtigt, bei krankheitsbedingten Absagen einen geeigneten Nachweis (z. B. ärztliches Attest) anzufordern, sofern dies zur Vermeidung von Missbrauch erforderlich erscheint.

7.3 Kurzfristige Absage
Erfolgt die krankheitsbedingte Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht zum Fotoshooting, ist der Fotograf berechtigt, Stornokosten in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars zu berechnen.

7.4 Ersatztermin
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Beide Parteien verpflichten sich, einen neuen Termin einvernehmlich zu vereinbaren für den eine Umbuchungsgebühr fällig wird.

8. Versand, Lieferung und Download von Fotoprodukten und digitalen Dateien

8.1 Versandadresse und Teillieferung
Fotoabzüge, individuelle Fotoprodukte, Datenträger, Downloadlinks, Tickets und Gutscheine werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – an die vom Kunden angegebene Lieferadresse bzw. E‑Mail‑Adresse versendet. Die Auswahl des Versandwegs und des Versandmittels obliegt dem Anbieter oder den von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie zu einer schnelleren Abwicklung beitragen.

8.2 Lieferzeiten und digitale Downloads
» Digitale Fotodateien stehen dem Kunden unmittelbar nach dem Kauf zum Download bereit.
» Tickets und Gutscheine werden nach Zahlungseingang per E‑Mail versendet.
» Bearbeitete Fotodateien werden innerhalb von 72 Stunden nach Zahlungseingang bereitgestellt.
» Fotoabzüge und Fotoprodukte werden innerhalb von 2–5 Werktagen versendet.

Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Annahmeverweigerung, es sei denn, der Anbieter hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.3 Verpackung von Fotoprodukten
Der Versand von Fotoabzügen, Fotoprodukten und Datenträgern erfolgt in branchenüblicher, sicherer Verpackung, um einen ordnungsgemäßen und geschützten Transport zu gewährleisten.

8.4 Versandkosten
Die Versandkosten sind nicht im Produktpreis enthalten und werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

8.5 Lieferung ohne Wasserzeichen
Digitale Fotodateien, Fotoabzüge und Fotoprodukte werden grundsätzlich ohne Wasserzeichen geliefert. Hiervon ausgenommen sind Eventfotos, die mit Sponsoren‑ oder Veranstalterlogos versehen sind.

9. Qualität, Mängelrüge und Gewährleistung bei Fotoprodukten und digitalen Bilddateien

9.1 Technische Qualität der gelieferten Aufnahmen
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Fotodateien, Fotoabzüge und Fotoprodukte in technisch einwandfreiem Zustand zu liefern.

9.2 Gestaltung und Reklamation bei fehlender Weisung
Erteilt der Kunde keine ausdrücklichen gestalterischen Vorgaben, sind Beanstandungen hinsichtlich der Bildauffassung oder der künstlerisch‑technischen Gestaltung ausgeschlossen.

9.3 Prüfung und Abnahme durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Aufnahmen unverzüglich auf ihre Abnahmefähigkeit zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Beanstandung, gelten die Aufnahmen – sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen – als abgenommen.

9.4 Rüge offensichtlicher Mängel
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich per E‑Mail oder Briefpost unter genauer Beschreibung zu rügen. Maßgeblich ist das Datum der Absendung. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Für Verträge zwischen Kaufleuten gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

9.5 Definition technischer Mängel
Als Mängel gelten ausschließlich technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Nicht als Mängel gelten insbesondere:

» farbliche Abweichungen zwischen digitalen Daten und Druckprodukten
» Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen
» Qualitätsverluste aufgrund technischer Komprimierung

9.6 Hinweise zu Materialeigenschaften und Bildrauschen
Der Anbieter weist darauf hin, dass:

» Bildrauschen aufgrund von Lichtverhältnissen oder Kameraeinstellungen entstehen kann und keinen Mangel darstellt
» Fotoabzüge, Poster, Fotodrucke und Leinwände weder wasserfest noch UV‑beständig sind; Verbleichungen oder Verformungen durch Sonneneinstrahlung stellen daher keinen Reklamationsgrund dar
» Datenträger bei unsachgemäßer Handhabung beschädigt werden können; auch dies begründet keinen Mangel.

9.7 Nacherfüllung bei berechtigter Mängelrüge
Liegt ein berechtigter und fristgerecht gemeldeter Mangel vor, ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

9.8 Ausschluss von Folgeschäden
Ein Anspruch auf Ersatz von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9.9 Rüge nicht offensichtlicher Mängel
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren schriftlich oder per E‑Mail unter genauer Beschreibung geltend zu machen.

10. Transportschäden und verdeckte Mängel bei Fotoprodukten und Lieferungen

10.1 Meldung von Transportschäden bei Lieferung
Werden Fotoabzüge, Fotoprodukte, Datenträger oder sonstige Waren mit erkennbaren Transportschäden an Verpackung oder Inhalt geliefert, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden durch eine entsprechende Tatbestandsaufnahme des Zustelldienstes dokumentieren zu lassen. Darüber hinaus hat der Kunde den Anbieter innerhalb von zwei Werktagen schriftlich über den Schaden zu informieren, damit dieser seine Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister geltend machen kann.

10.2 Anzeige verdeckter Mängel
Verdeckte Mängel, die bei der Lieferung nicht sofort erkennbar sind, sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen – unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nur durch eine rechtzeitige Anzeige können etwaige Ansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden.

11. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsrechte

11.1 Eigentumsvorbehalt des Anbieters
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag im Eigentum des Anbieters. Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen oder um einen Unternehmer, der die Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt zudem auf sämtliche offene Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Erfüllung aller Ansprüche des Anbieters auf den Kunden über.

11.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausschließlich ausüben, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Bildrechte und Verantwortlichkeiten

12.1 Verantwortlichkeit für Einwilligungen und Rechte Dritter
Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, sämtliche datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen sowie gegebenenfalls erforderliche Nutzungs- und Verwertungsrechte Dritter einzuholen, sofern diese im Rahmen eines Fotoshootings oder bei der Veröffentlichung der entstandenen Bilder betroffen sind. Dies gilt insbesondere für die Nutzung personenbezogener Bilddaten zu privaten oder kommerziellen Zwecken.

12.2 Freistellung bei Ansprüchen Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

13. Bildnutzungsrechte und Urheberrecht

13.1 Urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial
Der Kunde erkennt an, dass das vom Anbieter bereitgestellte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist. Es handelt sich dabei entweder um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder um Lichtbilder gemäß § 72 UrhG, deren Urheber der Anbieter ist.

13.2 Lizenz für private und gewerbliche Nutzung
Mit dem Erwerb eines Fotos erhält der Privatkunde eine Lizenz zur ausschließlich privaten und nicht kommerziellen Nutzung. Gewerbliche Kunden erhalten gesondert vereinbarte Nutzungsrechte, die individuell festgelegt und vertraglich geregelt werden.

13.3 Kein Eigentumsübergang
Mit der Übergabe des Bildmaterials gehen keine Eigentumsrechte auf den Kunden über. Der Kunde erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenz.

13.4 Erweiterte Nutzung nur mit Zustimmung
Jegliche Nutzung über den privaten Gebrauch hinaus – insbesondere Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung – ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

13.5 Keine Weitergabe von Nutzungsrechten
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte – einschließlich Konzern‑ oder Tochterunternehmen – ist ausgeschlossen.

13.6 Eigenwerbung durch den Anbieter
Unabhängig von den dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechten bleibt der Anbieter berechtigt, die entstandenen Bilder für eigene Werbezwecke zu verwenden, beispielsweise auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Printmedien.

13.7 Verbot von Bildveränderungen und Nachstellungen
Bildveränderungen durch Montage, Composing oder elektronische Bearbeitung zur Erstellung neuer Werke sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung unzulässig. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt oder als Motiv für neue Werke verwendet werden.

13.8 Urhebervermerk bei öffentlicher Nutzung
Eine öffentliche Nutzung oder Wiedergabe des Bildmaterials ist nur zulässig, wenn der vom Anbieter vorgegebene Urhebervermerk eindeutig dem jeweiligen Bild zugeordnet wird. Standardvermerk: „Foto: Sascha Lamozik / FEE“, sofern nicht abweichend vereinbart.

13.9 Rechteübertragung bei vollständiger Zahlung
Die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Kunden.

14. Vertragsstrafe bei Urheberrechtsverletzung

14.1 Vertragsstrafe bei unberechtigter Bildnutzung
Für jede unberechtigte Nutzung, Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung des vom Anbieter bereitgestellten Bildmaterials wird eine Vertragsstrafe pro Einzelfall fällig. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die vereinbarten Nutzungsrechte. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

14.2 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberbenennung
Unterbleibt bei einer öffentlichen Nutzung oder Veröffentlichung des Bildmaterials die erforderliche Urheberbenennung des Anbieters, ist ebenfalls eine Vertragsstrafe je Bild und je Einzelfall zu zahlen. Auch in diesem Fall bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Schadensersatzansprüche unberührt.

14.3 Keine automatische Rechteübertragung
Die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 14.1 oder 14.2 führt nicht zur Einräumung oder Erweiterung von Nutzungsrechten. Eine rechtmäßige Nutzung des Bildmaterials ist weiterhin ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Lizenzbedingungen zulässig.

15. Widerrufsbelehrung

15.1 Widerrufsrecht: 14 Tage ab Auftragsbestätigung
Der Kunde hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, und zwar ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt dabei gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1 a–d BGB n. F. mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.

15.2 Kein Widerrufsrecht bei Fotoshooting mit festen Termin
Das Widerrufsrecht erlischt hingegen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorzeitig, sofern der Vertrag die Erbringung einer Dienstleistung zu einem spezifischen Termin vorsieht.

15.3 Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Fotoprodukten
Darüber hinaus besteht für Fotoabzüge und Fotoprodukte, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, gemäß Fernabsatzgesetz kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

15.4 Verlust des Widerrufsrechts bei Zustimmung zur digitalen Lieferung
Bei digitalen Inhalten (z. B. Bilddateien, Online-Galerien), die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB-RegE, sobald der Kunde:

» ausdrücklich der sofortigen Ausführung zustimmt und
» bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

15.5 Kein Widerrufsrecht bei Fotokurs- und Workshop-Tickets
Ebenso sind Tickets für Fotokurse oder Workshops vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), da es sich hierbei um Dienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden.

15.6 Widerrufsfrist wahren: Textform oder Telefon genügt
Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt der rechtzeitige Widerruf entweder in Textform oder telefonisch, und zwar gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB-RegE. Für den schriftlichen Widerruf verwende bitte ausschließlich das bereitgestellte PDF-Widerrufsformular.

Der Widerruf ist zu richten an:

Feenstaub Entertainment Eventfotografie
Sascha Lamozik
Bockmühlenweg 6
45143 Essen
Telefon: (02 01) 43 38 06 09
E-Mail: mail(at)feenstaub-entertainment.de

15.7 Widerrufsrecht: maximale Frist
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsbeginn (§ 356 Abs. 3 BGB n. F.).

Widerrufsfolgen
Nach einem wirksamen Widerruf werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Bestellung verwendet wurde. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden.

16. Haftung, höhere Gewalt und Leistungsstörungen

16.1 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt und nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen
Der Anbieter haftet nicht für den Ausfall, die Verzögerung oder die Unterbrechung eines Fotoshootings, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere:

» Verkehrsstörungen
» Naturereignisse wie Sturm, Überschwemmungen oder Erdbeben
» außergewöhnliche, extreme Wetterbedingungen
» Pandemien oder Epidemien
» Ausfälle oder Verzögerungen durch Dritte (z. B. Standesamt, Kirche, Restaurant, Eventlocation)

16.2 Haftungsausschluss bei behördlichen Anordnungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Absagen oder Einschränkungen, die aufgrund behördlicher Maßnahmen erfolgen. Dies umfasst insbesondere:

» Lockdowns
» Quarantäneanordnungen
» Veranstaltungsverboten

16.3. Kostenregelung bei höherer Gewalt
Entstehen dem Anbieter aufgrund der in den Ziffern 16.1 und 16.2 genannten Ereignisse zusätzliche Aufwendungen oder Kosten – etwa für erneute Anfahrten, Ersatztermine, zusätzliche Organisation, Location‑ oder Studiomieten oder sonstige notwendige Maßnahmen – trägt der Kunde diese Kosten.

16.4 Ersatztermine und Verschiebungen
Kann ein Fotoshooting aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

16.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungen zu erbringen, um die Durchführung des Fotoshootings zu ermöglichen. Verzögerungen oder Ausfälle, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

16.6 Haftung bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben
Wird eine Veranstaltung aufgrund von Verstößen gegen bundes-, landes- oder kommunalrechtliche Vorschriften abgebrochen und liegt die Verantwortung hierfür beim Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, sind die vollständigen Kosten des Fotoshootings zu entrichten. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Teilvergütung besteht nicht.

16.7 Haftungsausschluss bei technischen Störungen
Für technische Ausfälle von Kamera‑, Licht‑ oder sonstigem Equipment, die trotz ordnungsgemäßer Wartung unvorhersehbar auftreten, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.8 Haftungsausschluss für Ausfallzeiten
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Online‑Fotogalerie. Insbesondere kann der Anbieter nicht für technische Störungen, Ausfälle, Wartungsarbeiten oder sonstige Umstände haftbar gemacht werden, die zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit oder eingeschränkten Nutzung der Plattform führen. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund solcher Ausfallzeiten sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.

16.9 Haftung bei Pflichtverletzungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter verursacht werden. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.10 Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

16.11 Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an Fotoshootings oder Fotokursen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, dessen Mitarbeiter oder beauftragte Personen sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern kein abweichender schriftlicher Haftungsausschluss vereinbart wurde.

16.12 Einsatz eines Ersatzfotografen
Fällt der Anbieter aus Gründen aus, die nicht auf höhere Gewalt, Krankheit oder Quarantäne zurückzuführen sind, verpflichtet er sich, einen Ersatzfotografen zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

16.13 Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Sollte die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich werden, ohne dass den Anbieter ein Verschulden trifft, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.

16.13 Änderungen des Angebots
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält sich vor, Teile der Webseite oder das gesamte Angebot jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder vorübergehend bzw. dauerhaft einzustellen.

17. Datenschutz und Bildspeicherung

17.1 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass der Anbieter die zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere:

» Name
» Liefer- und Rechnungsadresse
» E‑Mail‑Adresse
» IP‑Adresse

erhebt, speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und ‑abwicklung.

Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über Art, Umfang, Zweck und etwaige Empfänger seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen personenbezogene Daten zur Erfüllung des Vertrags an Dritte übermittelt werden.

17.2 Speicherung von Fotos zur Auftragsabwicklung
Der Kunde willigt ein, dass die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos vom Anbieter gespeichert und verarbeitet werden. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und nur für den Zeitraum, der zur Durchführung und Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Der Kunde wird darüber informiert, an welchem Speicherort und zu welchem Zweck die Fotos abgelegt werden.

17.3 Verschlagwortung und EXIF‑Daten
Die im Rahmen des Auftrags erstellten Fotos werden in den Bilddatenbanken des Anbieters entsprechend dem jeweiligen Auftrag verschlagwortet (Meta‑Tags) und mit EXIF‑Daten versehen. Diese können insbesondere folgende Informationen enthalten:

» Datum und Uhrzeit der Aufnahme
» Bildbeschreibung
» geografische Koordinaten
» Urheberrechtsvermerk
» Name des Fotografen

Personenbezogene Daten der abgebildeten Personen werden nicht gespeichert, sofern es sich nicht um Personen des öffentlichen Lebens handelt.

17.4 DSGVO‑konforme Datenverarbeitung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere:

» der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO)
» dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
» der Datenschutzerklärung des Anbieters

17.5 Rechte des Kunden: Einsicht, Berichtigung, Löschung und Widerruf
Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Anbieter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Ebenso kann der Kunde eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Diese Rechte ergeben sich aus der DSGVO und können schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.

17.6 Speicherung von Abrechnungsdaten
Abrechnungsdaten, die zur Erstellung von Leistungsnachweisen erforderlich sind, dürfen höchstens sechs Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden.

17.7 Speicherung bei Verdacht auf missbräuchliche Zahlungsabsicht
Besteht ein dokumentierter Verdacht, dass ein Kunde die Leistungen des Anbieters in der Absicht in Anspruch nimmt, den fälligen Kaufpreis nicht vollständig zu entrichten, ist der Anbieter berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden über die reguläre Speicherfrist hinaus ausschließlich zum Zweck der Rechtsverfolgung zu speichern und zu verwenden. Sobald die Voraussetzungen für die verlängerte Speicherung entfallen, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Der Kunde wird hierüber informiert, sofern dadurch der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung ausländischer Rechtsordnungen ist ausgeschlossen.

18.2 Schriftform für Nebenabsprachen
Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder von diesen AGB abweichende Regelungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters verbindlich.

18.3 Gerichtsstand für gewerbliche Kunden
Für Kunden, die

» Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB),
» juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
» öffentlich‑rechtliches Sondervermögen

sind, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Essen (Nordrhein‑Westfalen) vereinbart. Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis entstehen.

18.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Service-Level-Agreement (SLA) Drohnenflug

1. Vorrang vor Vertragserfüllung gemäß Drohnenverordnung

Die Sicherheit beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) hat höchste Priorität. Dies umfasst den Schutz aller beteiligten und unbeteiligten Personen, die Integrität des Luftraums sowie die sichere Verwendung des eingesetzten Fluggeräts. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen steht die Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs stets im Vordergrund.

Gemäß den aktuell geltenden luftrechtlichen Vorschriften, einschließlich der einschlägigen Drohnenverordnung, obliegt die Verantwortung für die sichere Durchführung des Drohnenbetriebs ausschließlich dem vor Ort handelnden Drohnenpiloten (Fernpiloten) und/oder der zuständigen Luftfahrtbehörde. Diese Stellen sind befugt, auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen über die Durchführung, Einschränkung oder Unterbrechung von Drohnenflügen zu entscheiden.

2. Drohnenaufstiegsgenehmigung und Sondergenehmigungen: Zuständigkeiten und Kostenregelung

Der Anbieter übernimmt die Organisation sowie die Beantragung der erforderlichen Drohnenaufstiegsgenehmigungen bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes, der Stadt oder Gemeinde. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten werden vom Kunden getragen. Die Einholung der Genehmigungen erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für besondere Genehmigungen, die insbesondere bei Drohnenflügen in Naturschutzgebieten, über Wasserstraßen oder bei Aufnahmen auf Grundstücken Dritter erforderlich sein können, verpflichtet sich der Kunde zur aktiven Mitwirkung gegenüber dem Anbieter und den zuständigen Behörden. Auch die in diesem Zusammenhang entstehenden Gebühren oder Kosten für Sondernutzungen trägt der Kunde.

3. Gesetzliche Voraussetzungen und Wetterbedingungen für Drohnenflüge

Drohnenflüge werden ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und geeigneter Wetterbedingungen durchgeführt.

Kein Drohneneinsatz erfolgt
» bei Regen, Nieselregen, Nebel oder Schneefall
» vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
» bei Windstärken über 40 km/h, böigem Wind
» ohne Sichtkontakt des Drohnenpiloten zur Drohne
» über Sperrgebieten, Verkehrswegen
» über Menschenmengen unbeteiligter Personen
» über Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
» zu Zwecken der Spionage

4. Drohnenaufnahmen mit optionalem Videoschnitt und Bildbearbeitung

Der Drohnenpilot fertigt Luftaufnahmen in bestmöglicher Qualität an, abgestimmt auf die individuellen Anforderungen des Kunden. Maßgeblich ist dabei eine technisch einwandfreie Umsetzung sowie die Erzielung einer optimalen Bildqualität.

Beauftragt der Kunde zusätzlich den Videoschnitt oder die Nachbearbeitung des Bildmaterials, hat er das Recht, einmalig Änderungswünsche zu äußern, sofern diese im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten umsetzbar sind. Weitergehende oder zusätzliche Änderungswünsche gelten als Mehraufwand und werden gesondert vergütet; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

5. Stornierung, Umbuchung und Kostenregelung bei Drohneneinsätzen

Drohnenflüge können bei wetterbedingten Absagen gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht kostenpflichtig auf einen Ersatztermin umgebucht werden. Die Sicherheit sowie die tatsächliche Durchführbarkeit des Einsatzes haben dabei stets Vorrang.

Kostenfreie Stornierung bei privaten Einzelereignissen
Handelt es sich beim Drohneneinsatz um ein einmaliges privates Ereignis – insbesondere eine Hochzeit, ein Jubiläum oder eine Familienfeier – erfolgt die Stornierung des Termins kostenfrei, sofern der Einsatz aufgrund von Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann.

Erstattung bereits angefallener Kosten
Unabhängig von Stornierung oder Umbuchung werden dem Kunden bereits entstandene Kosten wie:

» Fahrtkosten ab/an Feenstaub Office
» Temporär gültige, kostenpflichtige Sondergenehmigungen

in Rechnung gestellt. Diese fallen bei einem Ersatztermin erneut an.

Falsche oder unvollständige Angaben durch den Kunden
Stellt sich vor Ort heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die den Drohnenflug behindern oder dessen Durchführung unmöglich machen, trägt der Kunde die vollständigen Kosten des gebuchten Drohneneinsatzes.

6. Haftung und Versicherung beim Drohneneinsatz: Rechtliche Absicherung für Kunden

Haftung
Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, und zwar im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache (leichte) Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen..

Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Sämtliche vom Anbieter durchgeführten Drohnenflüge sind durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung umfasst Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem professionellen Einsatz der Drohne entstehen können, soweit der jeweilige Versicherungsvertrag hierfür Deckung vorsieht.

Feenstaub Entertainment

Fotografie aus dem Herzen des Ruhrgebiets für die Welt.

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